Schullaufbahn

Aufnahme eines Kindes

An unserer Schule ist die Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs

mit dem Schwerpunkt Sprache und dass das Kind im Einzugsbereich der Schule wohnt.

Ist der Unterstützungsbedarf Sprache festgestellt, teilt das Schulamt den Eltern mit, an

welchen Bonner Förderschulen bzw. allgemeinen Schulen mit Gemeinsamen Lernen (GL),

Sie Ihr Kind anmelden können.

Fragen beantworten gerne

●   die zuständige Grundschule

●   das Schulamt für die Stadt Bonn

●   die Astrid-Lindgren-Schule

Grundschulklassen

Unsere Schülerinnen und Schüler werden, wie in der Regelschule, in  die Klasse 1 der Schuleingangsphase, eingeschult.

Sie erlernen in den ersten Schulwochen wichtige Fähigkeiten (sogenannte Vorläuferfertigkeiten), um Schreiben, Lesen und Rechnen zu lernen.

Auf Basis einer Eingangsdiagnostik werden individuelle Förderpläne erstellt, die zweimal jährlich fortgeschrieben werden.

Lerninhalte und Ziele der Schuleingangsphase – wie auch Klasse 3 und 4 – orientieren sich an den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule.

Die schulinternen Curricula stellen die Verbindung zwischen den Richtilinen und Lehrplänen und dem sprachheilpädagischen Unterricht her.

Schulinternes Curriculum für das Fach Deutsch

Schulinternes Curriculum für das Fach Mathematik

Schulinternes Curriculum für das Fach Sachunterricht

Schulinternes Curriculum für das Fach Englisch

Leistungskonzept

Übergang und Wechsel

Unser Ziel ist es, dass wir jedes Kind individuell so fördern, dass…

… es seine sprachlichen Beeinträchtigungen überwinden und

… möglichst bald am Unterricht der Regelschule teilnehmen kann.

Wechsel in die Grundschule

Die Unterstützung zum Wechsel in eine Grundschule gehört zu den vorrangigen Aufgaben unserer Schule. Der Übergang ist dann möglich, wenn eine gute Entwicklung im sprachlichen Bereich zu beobachten ist und die Stabilität der Persönlichkeit des Kindes erwarten lässt, dass die Mitarbeit im Unterricht der Grundschule Erfolg verspricht. In Absprache mit Eltern, Kind und Grundschule wird in vielen Fällen ein Grundschulpraktikum durchgeführt, das normalerweise drei Wochen dauert und ggf. in die Aufnahme an der Grundschule mündet und die Aufhebung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs zur Folge hat.

Wechsel in eine andere Förderschule

Es kommt es vor, dass ein anderer Förderschwerpunkt in den Vordergrund rückt und dadurch die Überweisung an eine andere Förderschule sinnvoll erscheint. In diesem Fall wird wie oben verfahren. Auch in diesem Fall ist  – nach Absprache mit allen Beteiligten – ein Förderortpraktikum möglich. Der Übergang in eine andere Förderschule erfolgt normalerweise zum Schul-jahresbeginn.

Wechsel in die weiterführende Schule

Nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 4 an unserer Schule wird der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf üblicherweise aufgehoben. In diesem Fall ist der Besuch jeder weiterführenden Schulform möglich.